25. Januar 2010 | Allgemein • Fenster + Türen • Recht + Finanzen
Keine Chance den Langfingern! (WR 1/2010)
Wir hören immer wieder, dass in Deutschland alle zwei Minuten in ein Haus oder ein Wohnung eingebrochen wird. Grund genug für Verbraucher, leichtsinnige Handlungsweisen zu vermeiden und ihre vier Wände gründlich gegen ungebetenen Besuch abzusichern.
Doch trotz dieser alarmierenden Nachricht werden Immobilien immer noch nicht oder nur unzureichend geschützt. Für Betroffene eines Hauseinbruches wiegen die Verletzung der Privatsphäre und damit der Verlust des Sicherheitsgefühles oft schwerer als der materielle Schaden, der durch den Hauseinbruch entsteht.
Oft erleichtern wir den Einbrechern „die Arbeit“ durch unser leichtsinniges Verhalten. Fenster und Balkontüren stehen offen, der Haustürschlüssel wird unter dem Fußabtreter oder dem vor der Haustür stehenden Blumenkasten „versteckt“, Wertsachen liegen offen herum und locken geradezu den Einbrecher zum Zugreifen. Diese Gelegenheiten sollten wir diesen ab sofort nicht mehr bieten! Überquellende Briefkästen, über längere Zeit geschlossene Rolläden oder abgeschaltetes Licht bei Dunkelheit, sowie die unüberlegte Nachricht auf dem Anrufbeantworter „ bin erst am 15. Februar wieder da“ sind weitere vermeidbare „Einladungen“ für Diebe. Hier können Nachbarn oder Freunde ihnen durch entsprechende „Anwesenheitssimulation“ unter die Arme greifen. Zeitschaluhren können die Lichtsteuerung übernehmen.

Quelle: tdx / GIRA
Bedenken Sie, dass Hauseinbrüche keineswegs nur Nachts im Schutze der Dunkelheit erfolgen. Die Mittagszeit oder der späte Abend sind auch beliebte Einbruchszeiten. Bekannt ist, dass Einbrüche eher spontan, also wenn sich die günstige Gelegenheit ergibt, denn geplant erfolgen. Die Polizeistatistik verrät, dass die meisten Einbrecher ihr Vorhaben aufgeben, wenn sie es nicht innerhalb von fünf Minuten schaffen in die Wohnung einzudringen.
Fast 40 Prozent der Einbrüche scheitern an effizienten Abwehrmaßnahmen durch geeignete Sicherheitstechnik.
Knapp die Hälfte der Einbrüche erfolgt über Fenstertüren auf der Hausrückseite. Meistens können Diebe hier, wegen der Bepflanzung oder Sichtschutz ungestört „an die Arbeit“ gehen. Terrassentüren lassen sich, wie auch Fenster, in wenigen Sekunden mit einem Schraubenzieher leicht und fast geräuschlos aushebeln. Wenn diese auch noch gekippt sind, ist es für die Einbrecher noch einfacher.
Hier einige zum Teil banale, aber dennoch nützliche Tipps:
Fenster / Fenstertüren
• Die meisten Einbrecher dringen durch die Fenster ein. Fenster sollten mit abschließbaren Fenstergriffen und –riegeln ausgestattet sein. Oft ist eine geeignete Nachrüstung möglich.
• Stabile Fenstergitter aus Stahl oder Gusseisen sorgen für zusätzlichen Schutz. Kellerfenster und Lichtschächte sollten durch massive, engmaschige und am Boden verankerte Gitterroste gesichert werden.
• Fenster sollten grundsätzlich auch bei kurzer Abwesenheit vollständig geschlossen werden – nicht kippen.
• Wenn möglich, Fenster mit Alarmfunktion ausrüsten. Siehe hierzu unseren Artikel zu "Standardfenster mit Alarmfunktion".
Rollläden
• Einbruchshemmende Rollläden mit massiven Metalllamellen und fester seitlicher Verankerung sichern am Besten. Von außen sollten keine Schrauben erreichbar sein.
• Zusätzliche Riegel- und Klemmvorrichtungen verhindern das leichte Hochschieben des Rollladens
• Rollläden bei längerer Abwesenheit durch Nachbarn oder Freunde ab und zu hochziehen Türen und Schlösser
• geprüfte und zertifizierte einbruchshemmende Türen (DIN V ENV 1627) sind die derzeit sicherste Haustürvariante
• von außen zugängliche Schrauben oder überstehende Schließzylinder sind zu vermeiden. Stabile und mindestens 15 cm tief im Mauerwerk verankerte Schließbleche
• zusätzlichen Schutz bei herkömmlichen Türen bieten Panzerriegel, Ketten oder Zusatzschlösser
• bei Haustüren mit Glaselementen sollte der Schlüssel nie innen stecken bleiben
• Bei Abwesenheit Tür stets abschließen – nur zuziehen reicht nicht. Es gibt auch Türen, die sich auch ohne „Abschliessen“ automatisch verriegeln. Siehe hierzu unseren Beitrag "Wie sich Türen mehrfach selbst verriegeln".
• Den Haustürschlüssel niemals unter der Fußmatte oder im Blumentopf „verstecken“
• Bei Schlüsselverlust unbedingt das Schloss auswechseln
• Neue sichere und bequeme Öffnungsysteme prüfen. Siehe hierzu unseren Beitrag zu "Zutrittskontrolle der neuesten Generation".
Beleuchtung
• Durch Bewegungsmelder aktiviertes helles Licht im Eingangsbereich und an nicht einsehbaren Bereichen des Grundstücks schreckt Einbrecher ab.
Alarmanlagen
• Vor der Anschaffung einer Alarmanlage sollte der Rat eines Fachmannes eingeholt werden, damit der Kauf auch seine volle Funktion erfüllt.
• Alarmanlagen müssen nach der EU-Norm DIN EN 45011 zertifiziert sein
• abschreckend wirken Alarmanlagen, wenn sie von außen gut sichtbar sind: hoch am Haus angebrachte Blink-, Blitz- oder Drehlichter haben sich gut bewährt
• Alarmanlagen sollten über einen Akku – für den Fall eines Stromausfalls – verfügen
• Zum nachträglichen Einbau sind funkgesteuerte Alarm- und Überwachungssysteme am Besten geeignet. Siehe hierzu unseren Beitrag "Flexibles Sicherheitssystem – maßgeschneidert für Haus und Wohnung"
• Die Anlage sollte ein mal im Jahr von einem Experten überprüft werden Sicherheit bei längerer Abwesenheit
• Bei längeren Abwesenheiten können Nachbarn oder Freunde für eine abschreckende „Anwesenheitssimulation“ sorgen:
• Jalousien oder Rolläden morgens öffnen und abends schließen lassen
• Postkasten regelmäßig leeren lassen
• Anrufbeantworter am Besten ausschalten. Sollten Sie das nicht wollen, vermeiden Sie zumindest die Information für potentielle Diebe: „bin erst am …. Wieder zurück!“
• Beleuchtung mit Zeitschaltuhren ausstatten
Haftung des Eigentümers bei Fahrlässigkeit
Wer sich nur auf sein Glück verlässt und dadurch Dieben das „Spiel“ erleichtert kann im Schadensfall zur „Mitverantwortung“ gezogen werden. Hier ein Beispiel:
Beschluss des OLG Oldenburg vom 02.08.2005 (3 U 34/05, OLGR Oldenburg 2005, 641): Verlässt ein Versicherungsnehmer seine Wohnung über Nacht und zieht er die mit Glasfenstern versehene Wohnungsein-gangstür nur zu, ohne sie abzuschließen, so verursacht er einen Einbruchsdiebstahl grob fahrlässig, wenn der Täter eine schlossnahe Scheibe einschlägt, durchgreift und die Tür mit der innen befindlichen Türklinke öffnet. Die bestehende Hausratversicherung ist in diesem Fall nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Allein die Behauptung des Geschädigten, der Täter hätte den Einbruch auch bei abgeschlos- sener Tür ausgeführt, reicht für den ihm obliegenden Beweis, der Schaden wäre auch ohne sein nachlässiges Verhalten eingetreten, nicht aus.
